Finanzierung

Frühförderung
Die Kosten werden bei Feststellung eines Förderbedarfes ihres Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Sozialamt und den Krankenkassen übernommen.

Hilfen zur Erziehung
Die Kosten der pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen werden bei Feststellung eines Hilfebedarfes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung vom örtlichen Jugendamt übernommen.

Integrative Lerntherapie
Bei Vorliegen eines entsprechenden Förderbedarfes erfolgt die Kostenübernahme im Rahmen der Hilfen zur Erziehung vom örtlichen Jugendamt. Privatfinanzierung ist auf Wunsch möglich.

Systemische Beratung & Familientherapie
Die systemische Beratung und Familientherapie erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Privatfinanzierung ist auf Wunsch möglich.

»Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte wenden Sie sich an uns!«

Die Erstberatung ist kostenfrei.