Kosten

Erziehungshilfe
Die Kosten der pädagogischen Maßnahmen werden bei Feststellung eines Hilfebedarfes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung vom örtlichen Jugendamt übernommen.

Lerntherapie & Coaching
Bei Vorliegen eines entsprechenden Förderbedarfes einschließlich des elterlichen Beratungs- & Unterstützungsbedarfes können die Kosten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung vom örtlichen Jugendamt übernommen werden.

Systemische Beratung 
Die Erziehungs- & Familienberatung als auch die Beratung in Trennungs- und Scheidungsprozessen ist eine Leistung des Jugendamtes und kann nach Antragstellung sowie Feststellung eines entsprechenden Bedarfes von diesem übernommen werden.

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Unser Leistungsangebot richtet sich ebenfalls an Selbstzahler*innen.
Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Erstberatung ist kostenfrei

Die Erstberatung ist kostenfrei.